Abgeordnetenversammlung vom 18.06.2025
Veröffentlicht
16.4.2025
Dienstag, 18. Juni 2025 um 18:30 Uhr im Werkhof der SWG, Bremgartenweg 3a, Worben
Traktanden
- Genehmigung des Protokolls vom 04.12.2024
- Finanzen
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024
- Kenntnisnahme der Nachkredittabelle 2024
- Zuweisung des Ertragsüberschusses zum Eigenkapital
- Genehmigung des 117. Geschäftsberichts
- Déchargeerteilung an Vorstand und Geschäftsführer
- Mitteilungen
- Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Vorstand der SWG