Wassertarif

Wie viel kostet unser Wasser?

Kennzahlen

0 %
Anteil der einwandfreien
Wasseranalysen

Zielwert: >98 %
Vorjahreswert: 100 %
0 %
Deckung des Wasserbedarfs beim
Ausfall der wichtigsten Fassung

Zielwert: >100 %
Vorjahreswert: 114 %
0 %
Anteil der positiven
Kundenfeedbacks im letzten Jahr

Zielwert: >90 %
Vorjahreswert: 94 %
0
Anzahl Beschwerden und
Einsprachen im letzten Jahr

Zielwert: <5
Vorjahreswert: 1
0 %
Erneuerungsquote im
öffentlichen Leitungsnetz

Zielwert: >1.0 %
Vorjahreswert: 0.9 %
0 l/min*km
Leckverluste
in Litern pro Min. und Km

Zielwert: ≤3.0
Vorjahreswert: 2.2
0 Std
Dauer quartierweiter Abstellungen
im letzten Jahr

Zielwert: <8 Std
Vorjahreswert: 3 Std
0 Fr./m3
Durchschnittlicher Wasserpreis

Zielwert: <3.00
Vorjahreswert: 2.77
0 %
Selbstfinanzierungsgrad

Zielwert: >100 %
Vorjahreswert: 120 %
0 Fr./E
Wert der Versorgungsinfrastruktur
pro Einwohner

Zielwert: <9'000.-
Vorjahreswert: 7'142.-
0 m3/m
Verkaufte Wassermenge pro
Leitungsmeter und Jahr

Zielwert: >8.50
Vorjahreswert: 9.9

Jahresgebühr nach Staffeltarif

Verrechnet wird der Wasserbezug in Form einer degressiv gestaffelten Jahresgebühr: Die ersten 50 m3 Wasser kosten pauschal Fr. 315.— (exkl. MWST). Für Wasserbezüge über 50 m3 bezahlen Sie zuerst Fr. 2.10 pro Kubikmeter, dann sinkt diese Mengengebühr bei grösseren Bezügen bis auf Fr. 1.20 pro Kubikmeter (zuzügl. 2.5% MWST).

Durchschnittliche Kosten

Für einen Haushalt kostet das Wasser der SWG im Durchschnitt rund ¼ Rappen pro Liter. Damit ist es mehrere Hundert Mal günstiger als im Supermarkt gekauftes Mineralwasser.

Staffeltarif für Trinkwasser:

Wasserbezug m3/Jahr < 50 > 50 > 500 > 3’000 > 5’000
Jahresgebühr Fr. 315.- 315.- 1’260.- 6’135.- 9’035.-
für jeden weiteren m3 in Fr. 2.10 1.95 1.45 1.20

Berechnungsbeispiel:

Bei einem Wasserbezug von 150 m3 pro Jahr beträgt die Jahresgebühr: Fr. 315.— (für 50 m3) + Fr. 210.— (für 100 m3 à Fr. 2.10) = Fr. 525.— (exkl. MWST)

Nebst der Jahresgebühr gibt es Anschluss- und Spezialgebühren; z.B. für Sprinkler, Bauwasser, löschgeschützte Objekte auf Parzellen ohne Wasseranschluss, etc. Nähere Angaben zu diesen Gebühren finden Sie in unserem Wasserversorgungsreglement und Wassertarif. Auf Anfrage stellen wir Ihnen unser Reglement und unseren Tarif auch gerne per Post zu.

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