Aus dem Vorstand – 20.06.2017
HRM2-bedingte Revision des Organisationsreglements
Da das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) neue Begriffe einführt (z.B. Erfolgsrechnung statt laufende Rechnung), muss das Organisationsreglement von 2008 angepasst werden. Bei dieser Gelegenheit sollen nebst den zwingenden Anpassungen auch einige Unklarheiten beseitigt und die Empfehlungen des Amts für Gemeinden und Raumordnung berücksichtigt werden. Die Zuständigkeits- und Kompetenzregelungen bleiben aber nahezu unverändert.
Die Verbandsgemeinden werden den Revisionsvorschlag bereits in den nächsten Tagen zur Vororientierung zugestellt erhalten. Die Beschlussfassung zum revidierten Organisationsreglement erfolgt dann durch die Abgeordnetenversammlung im Dezember 2017.
Fr. 722’000.00 für Erneuerungsprojekte (5. Tranche 2017)
Um leckanfällige Trinkwasserleitungen zu ersetzen, hat der Vorstand im Umfang von Fr. 722’000.00 Kredite beschlossen und entsprechende Bauaufträge erteilt. Es handelt sich dabei um Erneuerungsprojekte in folgenden Bereichen:
– Bühl, Aarbergstrasse
– Epsach, Oberdorfstrasse
– Ipsach, Hauptstrasse (Abschnitt Quellmattstrasse bis Römerstrasse)
Die Anwohner und Baubeteiligten werden durch die SWG rechtzeitig über die bevorstehenden Bauarbeiten orientiert.
Vorstand der SWG