Abgeordnetenversammlung vom 01.06.2021: schriftliche Abstimmung

Gestützt auf die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes und die Allgemeinverfügung der Regierungsstatthalter*innen hat der Vorstand der SWG beschlossen, die Abgeordnetenversammlung vom 01.06.2021 als schriftliche Abstimmung durchzuführen und dadurch die pandemiebedingten Risiken zu minimieren. Die Verbandsgemeinden sind eingeladen, schriftlich bis am 01.06.2021 über die folgenden, in der dieser Tage versandten Botschaft beschriebenen Traktanden abzustimmen:

Traktanden

1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 28.11.2020
2. Finanzen
– Genehmigung der Jahresrechnung 2020, Kenntnisnahme der Nachkredittabelle und Zuweisung des Ertragsüberschusses zum Eigenkapital
– Genehmigung des 113. Geschäftsberichts
– Déchargeerteilung an Vorstand und Geschäftsführer
3. Mitteilungen (zur Kenntnisnahme)

Ablauf der schriftlichen Abstimmung

23.04.2021: Versand der Abstimmungsunterlagen
01.06.2021: letzter Termin für die schriftliche Stimmabgabe (Postaufgabe oder E-Mail)
10./11.06.2021: Bekanntgabe der Stimmresultate in den amtlichen Anzeigern und per E-Mail an die Verbandsgemeinden

Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Vorstand der SWG