Abgeordnetenversammlung vom 01.06.2021: schriftliche Abstimmung annulliert

Uns ist mit der Durchführung der Abgeordnetenversammlung vom 01.06.2021 als schriftliche Abstimmung leider ein Verfahrensfehler unterlaufen. Dafür entschuldigen wir uns.

Die von uns beigezogenen Rechtsgrundlagen beziehen sich auf Gemeindeversammlungen, nicht auf Delegiertenversammlungen.

Infolge einer eingegangenen Rüge wird das schriftliche Abstimmungsverfahren annulliert. Sämtliche traktandierten Geschäfte werden somit gestützt auf die Information des AGR vom 04.05.2021 (s. Kapitel 12.2, Seite 17) an der Abgeordnetenversammlung vom 27.11.2021 behandelt.

Die entsprechenden Unterlagen werden den Verbandsgemeinden rechtzeitig vor der nächsten Abgeordnetenversammlung zugestellt.

Wir danken für die Kenntnisnahme und entschuldigen uns für die Umtriebe.

Vorstand der SWG