Abgeordnetenversammlung vom 28.05.2019
Dienstag, 28. Mai 2019 um 18.30 Uhr im Waldhaus der Burgergemeinde Worben, Worben
Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 08.12.2018
2. Finanzen
– Genehmigung der Jahresrechnung 2018, Kenntnisnahme der Nachkredittabelle und Zuweisung des Ertragsüberschusses zum Eigenkapital
– Genehmigung des 111. Geschäftsberichts
– Déchargeerteilung an Vorstand und Geschäftsführer
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung:
Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Vorstand der SWG