Abgeordnetenversammlung vom 29.05.2018

Dienstag, 29. Mai 2018 um 18.30 Uhr im Waldhaus der Burgergemeinde Worben, Worben

Traktanden

1. Genehmigung des Protokolls der Abgeordnetenversammlung vom 09.12.2017
2. Finanzen
– Genehmigung der Jahresrechnung 2017 und des Nachkredits für HRM2-bedingte Abschreibungen
– Genehmigung des 110. Geschäftsberichts
– Déchargeerteilung an Vorstand und Geschäftsführer
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung:

Gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG Art. 60.1.b) kann gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Aarberg schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Gemäss Gemeindegesetz (GG Art. 49a) ist jedoch die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

Vorstand der SWG