Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung vom 08.12.2018

Die Abgeordnetenversammlung der Seeländischen Wasserversorgung (SWG) hat am 08.12.2018 im Hotel Florida, Studen

  • das Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 29.05.2018 genehmigt,
  • das Werkhofprojekt sowie dessen Kredit im Betrag von CHF 4.84 Mio. genehmigt,
  • die Revision des Wasserversorgungsreglements und -tarifs der SWG genehmigt,
  • den Finanzplan 2019-2023 und das Budget der Investitionsrechnung 2019 zur Kenntnis genommen,
  • das Budget der Erfolgsrechnung 2019 genehmigt,
  • die Firma Treuhand Arn&Partner AG, Lyss als Revisionsstelle für das Rechnungsjahr 2019 gewählt.

Alle Beschlussfassungen erfolgten einstimmig, ausser jene zur Reglementsrevision. Hier stimmte ein Gemeindedelegierter dagegen; die übrigen 20 Delegierten stimmten zu.

Werkhof von 1963 wird ersetzt

Somit wird der bestehende Werkhof der SWG am Bremgartenweg in Worben aufgrund der schlechten Bausubstanz und beschränkten Sanierungsfähigkeit abgerissen. Am selben Standort soll in den nächsten zwei Jahren ein neuer Werkhof entstehen, welcher auch den technischen Dienst und die Administration der SWG unterbringt.

SWG schafft Rechtsgrundlage für Energiewende und verdichtetes Bauen

Die Nutzung erneuerbarer Energien und das verdichtete Bauen führen zu neuen Baustandards, welche im Reglement der SWG bisher nur ungenügend berücksichtigt waren. Mit der beschlossenen Reglementsrevision besteht nun eine kundenfreundliche Rechtsgrundlage, welche diesen neuen Entwicklungen optimal gerecht wird; ohne dabei Rechtsungleichheiten zu schaffen.

Der Vorstand und die Geschäftsleitung danken den Delegierten der Verbandsgemeinden für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Vorstand der SWG